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   OLG Karlsruhe, 05.05.2000 - 11 Wx 71/99   

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OLG Karlsruhe, 05.05.2000 - 11 Wx 71/99 (https://dejure.org/2000,17557)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.05.2000 - 11 Wx 71/99 (https://dejure.org/2000,17557)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 11 Wx 71/99 (https://dejure.org/2000,17557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der landgerichtlichen Kostenentscheidung; Erhebliche bauliche Mängel am Gemeinschaftseigentum; Umdeutung einer nichtigen Bestimmung innerhalb der Teilungserklärung; Pflicht zur Zustimmung und Durchführung von Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 220
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 22.08.1991 - 15 W 166/91

    Keine Sondereigentumsfähigkeit von Außenfenstern; Umdeutung einer unwirksamen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2000 - 11 Wx 71/99
    aa) Wie die angefochtene Entscheidung zutreffend ausführt, verstößt die in § 2 I der Teilungserklärung vorgenommene Zuweisung der Fenster, Balkontüren und Balkongeländer zum Sondereigentum gegen § 5 Abs. 2 WEG und ist daher nichtig (OLG Hamm NJW-RR 1992, 148; BayObLG ZMR 1997, 37, jew. m.w.N.).

    Es ist jedoch in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß eine solche - nichtige - Bestimmung der Teilungserklärung gemäß § 140 BGB dahingehend umgedeutet werden kann, daß den jeweiligen Wohnungs- bzw. Teileigentümern die Instandhaltungspflicht bezüglich dieser Gegenstände trifft (OLG Hamm NJW-RR 1992, 148; OLG Hamm ZMR 1996, 503; OLG Hamm ZMR 1997, 193; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515).

    Bei dieser Prüfung ist auf den objektiven Sinn des im Grundbuch Eingetragenen, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt, abzustellen, während Umstände außerhalb der Urkunde unberücksichtigt bleiben müssen (OLG Hamm NJW-RR 1992, 148, 149; OLG Hamm ZMR 1996, 503, 506).

    Es liegt erkennbar im Interesse der Wohnungseigentümer, von diesem Risiko entlastet zu werden, was zusätzlich für die vom Beschwerdeführer angegriffene Umdeutung der Teilungserklärung spricht (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1992, 148, 149).

  • BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96

    Gebrauchsregelung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2000 - 11 Wx 71/99
    aa) Wie die angefochtene Entscheidung zutreffend ausführt, verstößt die in § 2 I der Teilungserklärung vorgenommene Zuweisung der Fenster, Balkontüren und Balkongeländer zum Sondereigentum gegen § 5 Abs. 2 WEG und ist daher nichtig (OLG Hamm NJW-RR 1992, 148; BayObLG ZMR 1997, 37, jew. m.w.N.).

    Gefahren für die Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes entstehen dadurch nicht (vgl. BayObLG ZMR 1997, 37), zumal die Wohnungseigentümer in § 6 Nr. 5 Satz 2 der Teilungserklärung hinsichtlich dieser Gegenstände ausdrücklich auf das Recht der Farb- und Materialwahl zugunsten der Gemeinschaft verzichtet haben.

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 3 Wx 546/97

    Auslegung einer Teilungserklärung - Sondereigentum an Fenstern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2000 - 11 Wx 71/99
    Es ist jedoch in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß eine solche - nichtige - Bestimmung der Teilungserklärung gemäß § 140 BGB dahingehend umgedeutet werden kann, daß den jeweiligen Wohnungs- bzw. Teileigentümern die Instandhaltungspflicht bezüglich dieser Gegenstände trifft (OLG Hamm NJW-RR 1992, 148; OLG Hamm ZMR 1996, 503; OLG Hamm ZMR 1997, 193; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515).
  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

    Sondereigentum und Deckenisolierung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2000 - 11 Wx 71/99
    Es ist jedoch in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß eine solche - nichtige - Bestimmung der Teilungserklärung gemäß § 140 BGB dahingehend umgedeutet werden kann, daß den jeweiligen Wohnungs- bzw. Teileigentümern die Instandhaltungspflicht bezüglich dieser Gegenstände trifft (OLG Hamm NJW-RR 1992, 148; OLG Hamm ZMR 1996, 503; OLG Hamm ZMR 1997, 193; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515).
  • OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08

    Rechtstellung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Instandhaltung von

    a) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die in § 2 Nr. 2.4 der Gemeinschaftsordnung erfolgte Zuweisung der Außentüren und Fensterverglasungen zum Sondereigentum, die in § 7 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung noch erweitert wird um Tür- und Fensterflächen einschließlich Tür- und Fensterrahmen, wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 2 WEG nichtig ist (vgl. Bärmann, WEG 10. Aufl. § 5 Rn. 71; BayObLG ZfIR 2004, 23 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 f.; Senat NZM 2002, 220; Bielefeld, Grundeigentum 1999, 678).

    Dennoch ergibt die gem. § 140 BGB gebotene Umdeutung, dass für die Fenster- und Türelemente im räumlichen Bereich des Sondereigentums die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht auf eigene Kosten bei den jeweiligen Wohnungseigentümern liegt (vgl. Senat NZM 2002, 220; OLG Hamm NJW-RR 1992, 148 ; OLG Hamm ZMR 1997, 193 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 f.).

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2009 - 4 U 160/08

    Änderungsvorbehalte sind (stets) unwirksam!

    Die Zuweisung der Balkontüren zum Sondereigentum würde im Übrigen auch gegen § 5 Abs. 2 WEG verstoßen und wäre daher nichtig (vgl. OLG Karlsruhe NZM 2002, 220; OLG Hamm NJW-RR 1992, 148; BayObLG ZMR 1997, 37, jew. m.w.N.).

    Loggien- oder Balkontüren (Staudinger/Manfred Rapp (2005), § 5 WEG Rdnr. 25; Bärmann-Armbruster WEG 10.A.2008 § 5 WEG Rdnr. 113; OLG Karlsruhe NZM 2002, 220; OLG Düsseldorf NZM 2007, 528; OLG München NZM 2007, 369) sind stets Gemeinschaftseigentum und damit nicht sondereigentumsfähig.

  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Denn die Erklärung der Balkonbrüstung zu Sondereigentum kann als abweichende Kostenregelung nach § 16 Abs. 2 WEG zu verstanden werden (OLG Karlsruhe NZM 2002, 220; Palandt/Bassenge § 5 Rn. 1).
  • LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12

    Wirksamkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Zuordnung

    Gleiches gilt für Balkontüren (vgl. dazu OLG Karlsruhe NZM 2002, 220).
  • AG Hamburg-St. Georg, 11.09.2020 - 980a C 7/20

    Umdeutung von unwirksamen Zuordnungen zum Sondereigentum in der Teilungserklärung

    Von der Rechtsprechung sind unwirksame Zuordnungen zum Sondereigentum in eine entsprechende Kostentragungsregelung umgedeutet worden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07. Juli 2010 - 11 Wx 115/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Mai 2000 - 11 Wx 71/99).
  • LG Karlsruhe, 03.02.2009 - 11 S 12/07
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ( OLG Karlsruhe NZM 2002, 220 [OLG Karlsruhe 05.05.2000 - 11 Wx 71/99] ; OLG Hamm NJW-RR 1992, 148 [OLG Hamm 22.08.1991 - 15 W 166/91] ) verstößt die in einer Teilungserklärung ausdrücklich vorgenommene Zuweisung von (Außen-)Fenstern zum Sondereigentum gegen die zwingende Vorschrift des § 5 Abs. 2 WEG und ist daher nichtig.
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